ErwGr. 15

REG_2025_941 · über unternehmensbezogene Arbeitsmarktstatistiken der Europäischen Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 530/1999 des Rates und der Verordnungen (EG) Nr. 450/2003 und (EG) Nr. 453/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates

Damit der administrative und finanzielle Aufwand für Unternehmen, insbesondere für Sozialunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Kleinstunternehmen begrenzt wird, sollten die nationalen statistischen Stellen alle verfügbaren administrativen, innovativen und anderen Quellen, deren vorwiegender Zweck nicht darin besteht, Statistiken zu erstellen, als Ersatz oder Ergänzung für statistische Erhebungen in Betracht ziehen, wobei die Qualitätsanforderungen für amtliche Statistiken einzuhalten sind. Die neuesten technologischen und digitalen Entwicklungen können zu diesem Ziel beitragen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 20.05.2025

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