ErwGr. 17

REG_2025_941 · über unternehmensbezogene Arbeitsmarktstatistiken der Europäischen Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 530/1999 des Rates und der Verordnungen (EG) Nr. 450/2003 und (EG) Nr. 453/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates

Eine Verringerung des Beantwortungsaufwands ist ebenso wichtig wie die Einbeziehung von neuem Datenbedarf in die Erstellung europäischer Statistiken. Die Kommission (Eurostat) sollte die Verwendung und die Verwendbarkeit von Daten regelmäßig überprüfen und Variablen und Einzelthemen aussetzen, wenn diese nicht mehr durch den entsprechenden Nutzerbedarf gerechtfertigt sind.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 20.05.2025

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