ErwGr. 18

REG_2025_941 · über unternehmensbezogene Arbeitsmarktstatistiken der Europäischen Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 530/1999 des Rates und der Verordnungen (EG) Nr. 450/2003 und (EG) Nr. 453/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates

Der Rahmen für unternehmensbezogene Arbeitsmarktstatistiken sollte kontinuierlich verbessert werden. Dazu gehören auch Aspekte der Datenqualität sowie die Verringerung unangemessener wirtschaftlicher Belastungen. Neue Methoden und Verfahren sollten jedoch angemessen getestet werden, bevor sie Eingang in das Tagesgeschäft der nationalen statistischen Stellen finden. Zu diesem Zweck sollten die Kommission (Eurostat) und die nationalen statistischen Stellen Machbarkeits- und Pilotstudien durchführen. Diese Studien sollten von der Kommission initiiert werden, und die nationalen statistischen Stellen sollten auf freiwilliger Basis teilnehmen können. Damit die richtigen Schlussfolgerungen gezogen werden, sollten die Ergebnisse dieser Studien von der Kommission und den nationalen statistischen Stellen einer sorgfältigen Analyse unterzogen werden. Diese Analyse sollte der Statistikgemeinschaft und der breiten Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 20.05.2025

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