ErwGr. 16

REG_2025_941 · über unternehmensbezogene Arbeitsmarktstatistiken der Europäischen Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 530/1999 des Rates und der Verordnungen (EG) Nr. 450/2003 und (EG) Nr. 453/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates

Die nationalen statistischen Stellen sollten die Grundsätze der Wahrung der Kosteneffizienz und der nicht übermäßigen Belastungen für Wirtschaftsteilnehmer. Die Mitgliedstaaten sollten Anstrengungen unternehmen, um sicherzustellen, dass relevante Daten, unbeschadet der statistischen Geheimhaltung, in angemessener Weise zwischen den Behörden ausgetauscht werden, damit gewährleistet wird, dass der Meldeaufwand für Unternehmen so gering wie möglich ist.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 20.05.2025

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