ErwGr. 46

REG_2026_1047 · zur Einrichtung eines EU-Talentpools

Der Hauptzweck des EU-Talentpools besteht darin, teilnehmende Arbeitgeber und andere teilnehmende Einrichtungen dabei zu unterstützen, ihre Stellenangebote zu bewerben und zu besetzen. Daher sollte das Sekretariat auf der IT-Plattform klare Informationen darüber bereitstellen, dass die Registrierung von Arbeitsuchenden aus Drittstaaten im EU-Talentpool und die Auswahl für eine offene Stelle über die IT-Plattform nicht garantiert, dass von dem teilnehmenden Mitgliedstaat, in dem der teilnehmende Arbeitgeber oder eine sonstige teilnehmende Einrichtung niedergelassen ist, eine Arbeitserlaubnis, ein Visum oder ein Aufenthaltstitel ausgestellt wird.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.05.2026

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