ErwGr. 23

REG_2026_261 · zur Einstellung der Einfuhren von russischem Erdgas und zur Vorbereitung der Einstellung von Einfuhren von russischem Öl, zur Verbesserung der Überwachung potenzieller Energieabhängigkeiten und zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/1938

Die Genehmigungsbehörden und, falls zutreffend, die Zollbehörden sollten alle Informationen anfordern können, die für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Einfuhren erforderlich sind. Sie sollten sich auch auf Informationen aus anderen Quellen stützen können. Da die Vertragsbedingungen hinsichtlich der für die Beurteilung relevanten Elemente oft komplex sind, sollten die Behörden befugt sein, von den Einführern detaillierte Vertragsinformationen, einschließlich vollständiger Lieferverträge, anzufordern, wenn dies erforderlich ist, um den Kontext bestimmter Klauseln oder Verweise auf andere Vertragsbestimmungen nachzuvollziehen. Diese Verordnung sollte Vorschriften enthalten, die einen wirksamen Schutz von Geschäftsgeheimnissen der betroffenen Unternehmen gewährleisten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 02.02.2026

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