ErwGr. 46

REG_2026_467 · zur Durchführung der verstärkten Zusammenarbeit bei der Einrichtung des Unterstützungsdarlehens für die Ukraine für die Jahre 2026 und 2027

Die Freigabe von Mitteln aus dem Unterstützungsdarlehen für die Ukraine sollte von der positiven Bewertung eines von der Ukraine eingereichten Antrags auf Mittelgewährung durch die Kommission abhängig gemacht werden. Bei der Makrofinanzhilfe sollte die Bewertung der Auflagen unbeschadet der Bewertung der Erfüllung der Auflagen im Rahmen anderer Programme und Instrumente der Union erfolgen. Im Hinblick auf die Hilfe zur Unterstützung der industriellen Kapazitäten der Ukraine im Verteidigungsbereich sollte die Freigabe von Mitteln an Verträge oder Vereinbarungen über Aktivitäten, Ausgaben und Maßnahmen zur Unterstützung der industriellen Kapazitäten der Ukraine im Verteidigungsbereich im Zusammenhang mit Verteidigungsgütern oder sonstigen Gütern für Verteidigungszwecke geknüpft werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 26.02.2026

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