ErwGr. 10

REG_2026_506 · zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren

Mit dem Beschluss (GASP) 2026/508 wird ein Verbot eingeführt, für russische Organisationen oder für Organisationen, die sich im Eigentum oder unter der Kontrolle russischer Staatsangehöriger oder Betreiber befinden, Dienste für Flüssigerdgasterminals (LNG-Terminals) zu erbringen. Die entsprechenden Verträge für die betreffenden LNG-Terminal-Dienste enden automatisch am 1. Januar 2027.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 24.04.2026

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