Art. 79b – Berichterstattung über Liquidität im Abwicklungsfall

REG_2026_808 · zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 806/2014 im Hinblick auf Frühinterventionsmaßnahmen, Abwicklungsvoraussetzungen und die Finanzierung von Abwicklungsmaßnahmen

Bis zum 31. Dezember 2026 legt die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht über die Frage der Liquidität im Abwicklungsfall vor.
In dem in Unterabsatz 1 genannten Bericht wird eine Bestandsaufnahme der bestehenden Regelungen für die Bereitstellung von Liquidität im Abwicklungsfall, einschließlich sowohl privater als auch öffentlicher Mechanismen, vorgenommen und untersucht, wie vorübergehende Liquiditätsdefizite am effizientesten behoben werden können, wobei alle einschlägigen Entwicklungen auf internationaler Ebene zu berücksichtigen sind. Der Bericht soll konkrete politische Optionen aufzeigen.“

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 20.04.2026

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