Art. 93a – Übergangsbestimmungen

REG_2026_808 · zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 806/2014 im Hinblick auf Frühinterventionsmaßnahmen, Abwicklungsvoraussetzungen und die Finanzierung von Abwicklungsmaßnahmen

(1)Abweichend von Artikel 12c Absatz 1a können Einlagen, die vor dem 12. Mai 2028 entgegengenommen wurden und die in Artikel 12c Absatz 1 Unterabsatz 1, Artikel 12d Absatz 2a Unterabsatz 2 oder Artikel 12g Absatz 2 Buchstabe a festgelegten Bedingungen erfüllen, bis zum 11. Mai 2029 im Betrag der Eigenmittel und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten enthalten sein.
(2)Im Hinblick auf vor dem 12. Mai 2028 vom Ausschuss festgelegte Übergangszeiträume für die Einhaltung der Anforderungen gemäß Artikel 12f oder 12g der vorliegenden Verordnung beziehungsweise der Anforderungen, die sich aus der Anwendung von Artikel 12c Absatz 4, 5 oder 7 der vorliegenden Verordnung ergeben, durch Unternehmen gilt Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2026/808 des Europäischen Parlaments und des Rates (*4) nicht.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 20.04.2026

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Art. 93a REG_2026_808 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Art. 93a REG_2026_808 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.