ErwGr. 31

REG_2026_808 · zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 806/2014 im Hinblick auf Frühinterventionsmaßnahmen, Abwicklungsvoraussetzungen und die Finanzierung von Abwicklungsmaßnahmen

Unter bestimmten Umständen kann der Ausschuss, nachdem der Fonds einen Beitrag von maximal 5 % der gesamten Verbindlichkeiten des Unternehmens, einschließlich Eigenmitteln, geleistet hat, zusätzliche Finanzierungsquellen für seine Abwicklungsmaßnahme nutzen. Es sollte genauer festgelegt werden, unter welchen Umständen weitere Unterstützung aus dem Fonds möglich sein könnte, wenn alle bail-in-fähigen Verbindlichkeiten, die keine erstattungsfähigen Einlagen sind, mit niedrigerem Rang als nicht gedeckte Einlagen von natürlichen Personen und von Kleinstunternehmen sowie kleinen und mittleren Unternehmen und die nicht auf Ermessensbasis vom Bail-in ausgeschlossen sind, vollständig herabgeschrieben oder umgewandelt sind.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 20.04.2026

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich ErwGr. 31 REG_2026_808 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich ErwGr. 31 REG_2026_808 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.