Art. 119 – Wesentliche Abweichungen von den Annahmen, die die Basis der Berechnung der Standardformel bilden

SOLVENCY2 · betreffend die Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und der Rückversicherungstätigkeit (Solvabilität II)

Für den Fall, dass es unangemessen ist, die Solvenzkapitalanforderung gemäß der Standardformel im Sinne von Unterabschnitt 2 zu berechnen, weil das Risikoprofil der betreffenden Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmen wesentlich von den der Berechnung mit der Standardformel zugrunde liegenden Annahmen abweicht, können die Aufsichtsbehörden mittels einer mit Gründen versehenen Entscheidung das betreffende Unternehmen auffordern, ein internes Modell zur Berechnung der Solvenzkapitalanforderung oder der relevanten Risikomodule dieser Anforderung zu verwenden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.10.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Art. 119 SOLVENCY2 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Art. 119 SOLVENCY2 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.