Art. 143 – Durchführungsmaßnahmen

SOLVENCY2 · betreffend die Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und der Rückversicherungstätigkeit (Solvabilität II)

Die Kommission erlässt Durchführungsmaßnahmen zur Festlegung der Faktoren, die für die Zwecke der Anwendung von Artikel 138 Absatz 4 zu berücksichtigen sind, einschließlich der längstmöglichen Frist — ausgedrückt in der Gesamtzahl der Monate —, die gemäß Artikel 138 Absatz 4 Unterabsatz 1 für alle Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen dieselbe sein soll.
Wenn es zur Förderung der Konvergenz erforderlich ist, kann die Kommission Durchführungsmaßnahmen erlassen, in denen sie weitere Einzelheiten hinsichtlich des in Artikel 138 Absatz 2 genannten Sanierungsplans, des in Artikel 139 Absatz 2 genannten Finanzierungsplans und hinsichtlich Artikel 141 festlegt, wobei sie die erforderliche Sorgfalt anwendet, um prozyklische Auswirkungen zu vermeiden.
Diese Maßnahmen zur Änderung nicht wesentlicher Bestimmungen dieser Richtlinie durch Ergänzung werden nach dem in Artikel 301 Absatz 3 genannten Regelungsverfahren mit Kontrolle erlassen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.10.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Art. 143 SOLVENCY2 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Art. 143 SOLVENCY2 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.