ErwGr. 48

TAXONOMIE_VO · über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen und zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/2088

Damit gewährleistet ist, dass die Investitionen zu den Wirtschaftstätigkeiten gelenkt werden, die die größten positiven Auswirkungen auf die Umweltziele haben, sollte die Kommission prioritär für jene Wirtschaftstätigkeiten technische Bewertungskriterien festlegen, die potenziell den größten Beitrag zur Erreichung der Umweltziele leisten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024

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