Art. 60 – Relative Nichtigkeitsgründe

UMV · über die Unionsmarke

(1)Die Unionsmarke wird auf Antrag beim Amt oder auf Widerklage im Verletzungsverfahren für nichtig erklärt, a) wenn eine in Artikel 8 Absatz 2 genannte ältere Marke besteht und die Voraussetzungen der Absätze 1 oder 5 des genannten Artikels erfüllt sind; b) wenn eine in Artikel 8 Absatz 3 genannte Marke besteht und die Voraussetzungen des genannten Absatzes erfüllt sind; c) wenn ein in Artikel 8 Absatz 4 genanntes älteres Kennzeichenrecht besteht und die Voraussetzungen des genannten Absatzes erfüllt sind; d) wenn eine in Artikel 8 Absatz 6 genannte ältere Ursprungsbezeichnung oder geografische Angabe besteht und die Voraussetzungen des genannten Absatzes erfüllt sind. Alle in Unterabsatz 1 genannten Voraussetzungen müssen am Anmeldetag oder am Prioritätstag der Unionsmarke erfüllt sein.
(2)Die Unionsmarke wird auf Antrag beim Amt oder auf Widerklage im Verletzungsverfahren ebenfalls für nichtig erklärt, wenn ihre Benutzung aufgrund eines sonstigen älteren Rechts gemäß dem für dessen Schutz maßgebenden Unionsrecht oder nationalen Recht untersagt werden kann insbesondere eines a) Namensrechts; b) Rechts an der eigenen Abbildung; c) Urheberrechts; d) gewerblichen Schutzrechts.
(3)Die Unionsmarke kann nicht für nichtig erklärt werden, wenn der Inhaber eines der in Absatz 1 oder 2 genannten Rechte der Eintragung der Unionsmarke vor der Stellung des Antrags auf Nichtigerklärung oder der Erhebung der Widerklage ausdrücklich zustimmt.
(4)Hat der Inhaber eines der in Absatz 1 oder 2 genannten Rechte bereits einen Antrag auf Nichtigerklärung der Unionsmarke gestellt oder im Verletzungsverfahren Widerklage erhoben, so darf er nicht aufgrund eines anderen dieser Rechte, das er zur Unterstützung seines ersten Begehrens hätte geltend machen können, einen neuen Antrag auf Nichtigerklärung stellen oder Widerklage erheben.
(5)Artikel 59 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.02.2025

Zitierende Gerichtsentscheidungen

  • T-549/24 – Schönegger Käse-Alm GmbH gegen Amt der Europäischen Union für geistiges EigentumECLI:EU:T:2026:3

    Unionsmarke – Verfahren zur Erklärung des Verfalls – Unionswortmarke Rebell – Erklärung des teilweisen Verfalls – Entscheidung, die nach Aufhebung einer früheren Entscheidung durch das Gericht ergangen ist – Art. 72 Abs. 6 der Verordnung (EU) 2017/1001 – Unterbrechung des Verfahrens – Art. 106 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung 2017/1001 – Wiederaufnahme des Verfahrens – Art. 72 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2018/625 – Antrag auf Erklärung des Verfalls – Art. 63 Abs. 1 der Verordnung 2017/1001 – Zustellung an Vertreter – Art. 60 Abs. 1 der Delegierten Verordnung 2018/625

  • T-64/25 – Lisa Leone u. a. gegen Amt der Europäischen Union für geistiges EigentumECLI:EU:T:2026:10

    Unionsmarke – Nichtigkeitsverfahren – Unionswortmarke Leone – Relativer Nichtigkeitsgrund – Älteres Namensrecht nach österreichischem Recht – Art. 60 Abs. 2 Buchst. a der Verordnung (EU) 2017/1001

  • T-464/24 – V-Label GmbH gegen Amt der Europäischen Union für geistiges EigentumECLI:EU:T:2025:1018

    Unionsmarke – Nichtigkeitsverfahren – Unionsbildmarke VRIENDLY.ORG V VEGAN – Ältere internationale Registrierung der Gewährleistungsbildmarke V – Relative Nichtigkeitsgründe – Keine Verwechslungsgefahr – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EU) 2017/1001 – Inhärente Kennzeichnungskraft der älteren internationalen Registrierung – Durch Benutzung erworbene erhöhte Kennzeichnungskraft – Fehlende Bekanntheit der älteren internationalen Registrierung – Art. 8 Abs. 5 der Verordnung 2017/1001

  • T-145/22 – CEDC International sp. z o.o. gegen Amt der Europäischen Union für geistiges EigentumECLI:EU:T:2023:365

    Unionsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung einer dreidimensionalen Unionsmarke – Form eines Grashalms in einer Flasche – Ältere nationale Marken – Relatives Eintragungshindernis – Art. 8 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 40/94 (jetzt Art. 8 Abs. 3 der Verordnung [EU] 2017/1001) – Begriff ‚Agent‘ oder ‚Vertreter‘ – Erfordernis einer unmittelbaren vertraglichen Vereinbarung

  • T-156/21 – Völkl GmbH & Co. KG gegen Amt der Europäischen Union für geistiges EigentumECLI:EU:T:2022:519

    Unionsmarke – Nichtigkeitsverfahren – Internationale Registrierung mit Benennung der Europäischen Union – Wortmarke Marker Völkl – Ältere Unionswortmarke VÖLKL – Relativer Nichtigkeitsgrund – Keine Verwechslungsgefahr – Keine Ähnlichkeit der Waren – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b und Art. 52 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung (EG) Nr. 40/94 (jetzt Art. 8 Abs. 1 Buchst. b und Art. 60 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung [EU] 2017/1001)

  • T-155/21 – Völkl GmbH & Co. KG gegen Amt der Europäischen Union für geistiges EigentumECLI:EU:T:2022:518

    Unionsmarke – Nichtigkeitsverfahren – Unionsbildmarke Völkl – Ältere Unionswortmarke VÖLKL – Relativer Nichtigkeitsgrund – Keine Verwechslungsgefahr – Keine Ähnlichkeit der Waren – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b und Art. 52 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung (EG) Nr. 40/94 (jetzt Art. 8 Abs. 1 Buchst. b und Art. 60 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung [EU] 2017/1001)

  • T-504/20 – Soapland GmbH & Co. OHG gegen Amt der Europäischen Union für geistiges EigentumECLI:EU:T:2021:789

    Unionsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Unionswortmarke Manòu – Ältere nationale und ältere internationale Wortmarke MANOU – Relatives Eintragungshindernis – Verwechslungsgefahr – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 (jetzt Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung [EU] 2017/1001) – Nachweis der ernsthaften Benutzung der älteren Marken

  • T-207/20 – Residencial Palladium, SL gegen Amt der Europäischen Union für geistiges EigentumECLI:EU:T:2021:587

    Unionsmarke – Nichtigkeitsverfahren – Unionsbildmarke PALLADIUM HOTELS & RESORTS – Zulässigkeitsvoraussetzungen des Antrags auf Nichtigerklärung – Art. 53 Abs. 4 der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 (jetzt Art. 60 Abs. 4 der Verordnung [EU] 2017/1001) – Art. 56 Abs. 3 der Verordnung Nr. 207/2009 (jetzt Art. 63 Abs. 3 der Verordnung 2017/1001)

  • T-75/20 – Abitron Germany GmbH gegen Amt der Europäischen Union für geistiges EigentumECLI:EU:T:2021:431

    Unionsmarke – Nichtigkeitsverfahren – Unionswortmarke NOVA – Ältere nicht eingetragene nationale Marke NOVA – Relatives Eintragungshindernis – Art. 8 Abs. 4 und Art. 53 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 (jetzt Art. 8 Abs. 4 und Art. 60 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung [EU] 2017/1001) – Verweisung auf das für die ältere Marke maßgebliche nationale Recht – Absolutes Eintragungshindernis – Keine Bösgläubigkeit – Art. 52 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009 (jetzt Art. 59 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung 2017/1001)

  • T-169/19 – Style & Taste, SL gegen Amt der Europäischen Union für geistiges EigentumECLI:EU:T:2021:318

    Unionsmarke – Nichtigkeitsverfahren – Unionsbildmarke, die einen Polospieler darstellt – Älteres nationales Geschmacksmuster – Relativer Nichtigkeitsgrund – Art. 52 Abs. 2 Buchst. d der Verordnung (EG) Nr. 40/94 (jetzt Art. 60 Abs. 2 Buchst. d der Verordnung [EU] 2017/1001)

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