Art. 61 – Verwirkung durch Duldung

UMV · über die Unionsmarke

(1)Hat der Inhaber einer Unionsmarke die Benutzung einer jüngeren Unionsmarke in der Union während eines Zeitraums von fünf aufeinander folgenden Jahren in Kenntnis dieser Benutzung geduldet, so kann er für die Waren oder Dienstleistungen, für die die jüngere Marke benutzt worden ist, aufgrund dieser älteren Marke nicht die Nichtigerklärung dieser jüngeren Marke verlangen, es sei denn, dass die Anmeldung der jüngeren Unionsmarke bösgläubig vorgenommen worden ist.
(2)Hat der Inhaber einer in Artikel 8 Absatz 2 genannten älteren nationalen Marke oder eines in Artikel 8 Absatz 4 genannten sonstigen älteren Kennzeichenrechts die Benutzung einer jüngeren Unionsmarke in dem Mitgliedstaat, in dem diese ältere Marke oder dieses sonstige ältere Kennzeichenrecht geschützt ist, während eines Zeitraums von fünf aufeinander folgenden Jahren in Kenntnis dieser Benutzung geduldet, so kann er für die Waren oder Dienstleistungen, für die die jüngere Unionsmarke benutzt worden ist, aufgrund dieser älteren Marke oder dieses sonstigen älteren Kennzeichenrechts nicht die Nichtigerklärung der Unionsmarke verlangen, es sei denn, dass die Anmeldung der jüngeren Unionsmarke bösgläubig vorgenommen worden ist.
(3)In den Fällen der Absätze 1 und 2 kann der Inhaber der jüngeren Unionsmarke sich der Benutzung des älteren Rechts nicht widersetzen, obwohl dieses Recht gegenüber der jüngeren Unionsmarke nicht mehr geltend gemacht werden kann.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.02.2025

Zitierende Gerichtsentscheidungen

  • C-322/24 – Sánchez Romero Carvajal Jabugo S.A.U. gegen Embutidos Monells S.AECLI:EU:C:2025:556

    Vorlage zur Vorabentscheidung – Unionsmarke – Richtlinie 2008/95/EG – Art. 9 Abs. 1 – Nichtigkeitsklage – Bösgläubigkeit des Inhabers der jüngeren Marke bei der Anmeldung dieser Marke – Absoluter Nichtigkeitsgrund – Verwirkung durch Duldung – Nichtdurchsetzbarkeit gegenüber dem Inhaber der älteren Marke

  • T-390/18 – Klaus Nonnemacher gegen Amt der Europäischen Union für geistiges EigentumECLI:EU:T:2019:439

    Unionsmarke – Nichtigkeitsverfahren – Unionsbildmarke WKU WORLD KICKBOXING AND KARATE UNION – Ältere Unionswortmarken WKA – Relatives Eintragungshindernis – Verwechslungsgefahr – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b und Art. 60 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung (EU) 2017/1001 – Keine Verwirkung durch Duldung – Art. 61 Abs. 1 der Verordnung 2017/1001

  • T-389/18 – Klaus Nonnemacher gegen Amt der Europäischen Union für geistiges EigentumECLI:EU:T:2019:438

    Unionsmarke – Nichtigkeitsverfahren – Unionswortmarke WKU – Ältere Unionswortmarken WKA – Relatives Eintragungshindernis – Verwechslungsgefahr – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b und Art. 60 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung (EU) 2017/1001 – Keine Verwirkung durch Duldung – Art. 61 Abs. 1 der Verordnung 2017/1001

  • T-287/17 – Swemac Innovation AB gegen Amt der Europäischen Union für geistiges EigentumECLI:EU:T:2019:69

    Unionsmarke – Nichtigkeitsverfahren – Unionswortmarke SWEMAC – Älterer nationaler Firmen‑ oder Handelsname SWEMAC Medical Appliances AB – Relatives Eintragungshindernis – Verwirkung durch Duldung – Art. 53 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 (jetzt Art. 60 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung [EU] 2017/1001) – Verwechslungsgefahr – Art. 54 Abs. 2 der Verordnung Nr. 207/2009 (jetzt Art. 61 Abs. 2 der Verordnung 2017/1001) – Art. 8 Abs. 4 der Verordnung Nr. 207/2009 (jetzt Art. 8 Abs. 4 der Verordnung 2017/1001) – Erstmals vor dem Gericht vorgelegte Beweise

  • T-150/17 – Asolo LTD gegen Amt der Europäischen Union für geistiges EigentumECLI:EU:T:2018:641

    Unionsmarke – Nichtigkeitsverfahren – Unionsmarke FLÜGEL – Ältere nationale Marken … VERLEIHT FLÜGEL und RED BULL VERLEIHT FLÜÜÜGEL – Relative Eintragungshindernisse – Verwirkung durch Duldung – Art. 54 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 (jetzt Art. 61 Abs. 2 der Verordnung [EU] 2017/1001) – Keine Verwechslungsgefahr – Keine Ähnlichkeit der Waren – Art. 53 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung Nr. 207/2009 (jetzt Art. 60 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung 2017/1001) – Art. 8 Abs. 1 der Verordnung Nr. 207/2009 (jetzt Art. 8 Abs. 1 der Verordnung 2017/1001)

  • T-238/17 – Alexander Gugler gegen Amt der Europäischen Union für geistiges EigentumECLI:EU:T:2018:598

    Unionsmarke – Nichtigkeitsverfahren – Unionsbildmarke GUGLER – Ältere nationale Firma Gugler France – Relatives Eintragungshindernis – Art. 8 Abs. 4 der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 (jetzt Art. 8 Abs. 4 der Verordnung [EU] 2017/1001) – Verwechslungsgefahr

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