§ 11 – Veranlagungszeitraum, Erklärungspflicht
ABWAG · Gesetz über Abgaben für das Einleiten von Abwasser in Gewässer
Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung
Zitierende Gerichtsentscheidungen
- BVerwG, Urt. v. 13.11.2024 – 9 C 4/23ECLI:DE:BVerwG:2024:131124U9C4.23.0
- 1. § 8 Abs. 2 SAbwaG verpflichtet nicht lediglich Einleiter i.S.v. §§ 7 und 8 AbwAG zur Abgabe einer Erklärung. 2. Zur Festsetzungsverjährung einer Abwasserabgabe. 3. Voraussetzungen für eine unbillige Härte i.S.v. § 80 Abs. 4 Satz 3 VwGO.
1. § 8 Abs. 2 SAbwaG verpflichtet nicht lediglich Einleiter i.S.v. §§ 7 und 8 AbwAG zur Abgabe einer Erklärung. 2. Zur Festsetzungsverjährung einer Abwasserabgabe. 3. Voraussetzungen für eine unbillige Härte i.S.v. § 80 Abs. 4 Satz 3 VwGO.
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