§ 7 – Kündigung, Abbruch, Unterbrechung und Wiederholung
AFBG · Gesetz zur Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung
Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung
Zitierende Gerichtsentscheidungen
- 1. Stunden einer fachpraktischen Unterweisung werden nur als Unterrichtsstunden i. S. d. § 2 Abs. 3 Satz 3 AFBG anerkannt, wenn ihre Inhalte in der Prüfungsregelung verbindlich vorge-geben sind, sie unter Anleitung einer Lehrkraft in der Regel in der Fortbildungsstätte durchge-führt und durch theoretischen Unterricht in einem nennenswerten Umfang begleitet werden. 2. Können Stunden einer fachpraktischen Unterweisung nicht als Unterrichtsstunden aner-kannt werden, verliert eine Maßnahme ihre Förderfähigkeit insgesamt nur dann, wenn die Unterrichtsdichte i. S. d. § 2 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 lit. c AFBG in mehr als 20 % der Gesamt-maßnahme unterschritten wird. 3. Wird die Unterrichtsdichte nicht unterschritten, gilt die Maßnahme nicht als durch die Zeit der fachpraktischen Unterweisung unterbrochen, wenn die in sie eingeschobenen Wartezeiten, die der Teilnehmer an der Maßnahme nicht zu vertreten hat, nicht länger dauern als die nach § 11 Abs. 4 AFBG „unschädlichen“ Ferienzeiten, unabhängig davon, worauf diese „Maß-nahmelücken“ zurückzuführen sind, insbesondere, ob es sich um den Ferien vergleichbare „Freizeiten“ handelt oder um Zeiten, in denen ergänzende Ausbildungen zu absolvieren sind.
1. Stunden einer fachpraktischen Unterweisung werden nur als Unterrichtsstunden i. S. d. § 2 Abs. 3 Satz 3 AFBG anerkannt, wenn ihre Inhalte in der Prüfungsregelung verbindlich vorge-geben sind, sie unter Anleitung einer Lehrkraft in der Regel in der Fortbildungsstätte durchge-führt und durch theoretischen Unterricht in einem nennenswerten Umfang begleitet werden. 2. Können Stunden einer fachpraktischen Unterweisung nicht als Unterrichtsstunden aner-kannt werden, verliert eine Maßnahme ihre Förderfähigkeit insgesamt nur dann, wenn die Unterrichtsdichte i. S. d. § 2 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 lit. c AFBG in mehr als 20 % der Gesamt-maßnahme unterschritten wird. 3. Wird die Unterrichtsdichte nicht unterschritten, gilt die Maßnahme nicht als durch die Zeit der fachpraktischen Unterweisung unterbrochen, wenn die in sie eingeschobenen Wartezeiten, die der Teilnehmer an der Maßnahme nicht zu vertreten hat, nicht länger dauern als die nach § 11 Abs. 4 AFBG „unschädlichen“ Ferienzeiten, unabhängig davon, worauf diese „Maß-nahmelücken“ zurückzuführen sind, insbesondere, ob es sich um den Ferien vergleichbare „Freizeiten“ handelt oder um Zeiten, in denen ergänzende Ausbildungen zu absolvieren sind.
- 1. Eine "regelmäßige Teilnahme" i. S. v. § 9 Satz 4 Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) kommt auch bei entschuldigten Fehlzeiten in Betracht. 2. Zum Begriff des "anderen wichtigen Grundes" i. S. v. § 7 Abs. 3a AFBG.
1. Eine "regelmäßige Teilnahme" i. S. v. § 9 Satz 4 Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) kommt auch bei entschuldigten Fehlzeiten in Betracht. 2. Zum Begriff des "anderen wichtigen Grundes" i. S. v. § 7 Abs. 3a AFBG.
- BVerwG, Urt. v. 03.03.2011 – 5 C 5/10
1. Die Förderungsvoraussetzungen, dass eine Fortbildungsmaßnahme eine bestimmte Mindestzahl an Unterrichtsstunden umfassen (§ 2 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a AFBG) und in der Regel eine bestimmte Zahl an Unterrichtsstunden innerhalb von acht Monaten (Fortbildungsdichte) erreichen muss (§ 2 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c AFBG), verletzen nicht den allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG). 2. Bei der Berechnung der Fortbildungsdichte nach § 2 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c AFBG mussten bereits nach der bis zum 30. Juni 2009 geltenden Gesetzesfassung bei einer Fortbildungsmaßnahme, die in mehrere selbstständige Abschnitte gegliedert ist, auch die zwischen den einzelnen Fortbildungsabschnitten gelegenen unterrichtsfreien Zeiten einbezogen werden (sog. Bruttomethode).
- BVerwG, Urt. v. 03.03.2011 – 5 C 8/10
- BVerwG, Urt. v. 03.03.2011 – 5 C 7/10
Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich § 7 AFBG und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.
Kann ich § 7 AFBG direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?
Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.
Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.