§ 9a – Regelmäßige Teilnahme; Teilnahmenachweis

AFBG · Gesetz zur Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung

(1)Der Teilnehmer oder die Teilnehmerin hat regelmäßig an der geförderten Maßnahme teilzunehmen. Die Leistungen des Teilnehmers oder der Teilnehmerin müssen erwarten lassen, dass er oder sie die Maßnahme erfolgreich abschließt. Dies wird in der Regel angenommen, solange er oder sie die Maßnahme zügig und ohne Unterbrechung absolviert und er oder sie sich um einen erfolgreichen Abschluss bemüht. Eine regelmäßige Teilnahme liegt vor, wenn die Teilnahme an 70 Prozent der Präsenzstunden und bei Fernunterrichtslehrgängen (§ 4) oder bei mediengestützten Lehrgängen (§ 4a) an 70 Prozent der Leistungskontrollen nachgewiesen wird. Die Förderung wird hinsichtlich der regelmäßigen Teilnahme an der Maßnahme unter dem Vorbehalt der Einstellung und Rückforderung geleistet.
(2)Der Teilnehmer oder die Teilnehmerin hat sechs Monate nach Beginn, zum Ende und bei Abbruch der Maßnahme einen Nachweis des Bildungsträgers über die regelmäßige Teilnahme vorzulegen. Bei längeren Maßnahmen, bei Maßnahmen mit mehreren Maßnahmeabschnitten oder in besonderen Fällen können darüber hinaus weitere Teilnahmenachweise gefordert werden.
(3)Der Teilnehmer oder die Teilnehmerin hat bei Fernunterrichtslehrgängen (§ 4) oder bei mediengestützten Lehrgängen (§ 4a) die regelmäßige Teilnahme am Präsenzunterricht und die regelmäßige Bearbeitung der bei solchen Maßnahmen regelmäßig durchzuführenden Leistungskontrollen nachzuweisen.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich § 9a AFBG und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich § 9a AFBG direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.