Verordnung zur Durchführung des Alkoholsteuergesetzes
ALKSTV · 80 Normen
- § 1Begriffsbestimmungen
- § 1aHauptzollamt; örtliche Zuständigkeit
- § 2Alkoholgehalt
- § 3Alkoholmenge
- § 4Steuerlager, Anforderung an die Einrichtung
- § 5Steuerlagerinhaber, Antrag auf Erlaubnis
- § 6Steuerlagerinhaber, Erteilung der Erlaubnis
- § 7Sicherheitsleistung
- § 7aÜberprüfung der Erlaubnis
- § 8Änderung von Verhältnissen
- § 9Steuerlagerinhaber; Erlöschen und Fortbestand der Erlaubnis
- § 10Belegheft, Buchführung
- § 11Vollständige Zerstörung, unwiederbringlicher Gesamt- oder Teilverlust und Vernichtung
- § 12Bestandsaufnahme im Steuerlager
- § 13Fehlmengen im Steuerlager
- § 14Zwangsanfall
- § 15Aufnahme von Abfindungsalkohol
- § 15aAmtliche Bescheinigung für unabhängige Hersteller
- § 16Registrierter Empfänger
- § 17Registrierter Versender
- § 18Begünstigte, Ausstellen der Freistellungsbescheinigung
- § 19Antrag auf Erlaubnis zum Betrieb einer Abfindungsbrennerei
- § 20Erteilung der Erlaubnis zum Betrieb einer Abfindungsbrennerei
- § 21Erlöschen und Fortbestand der Erlaubnis zum Betrieb einer Abfindungsbrennerei
- § 22Belegheft, Aufzeichnungen
- § 23Gewinnung von Alkohol in einer Abfindungsbrennerei, Abfindungsanmeldung
- § 24Amtliche Ausbeutesätze der zugelassenen Rohstoffe
- § 25Verarbeitung nicht selbstgewonnener Rohstoffe
- § 26Vereinfachtes Lohnbrennen
- § 27Stoffbesitzer
- § 28Teilnahme am EDV-gestützten Beförderungs- und Kontrollsystem; Ausfallverfahren
- § 29Erstellen des elektronischen Verwaltungsdokuments; Mitführen des eindeutigen Referenzcodes
- § 30Mitführen der Freistellungsbescheinigung
- § 31Annullierung des elektronischen Verwaltungsdokuments
- § 32Änderung des Bestimmungsorts oder des Empfängers von Alkoholerzeugnissen bei Verwendung des elektronischen Verwaltungsdokuments
- § 33Eingangs- und Ausfuhrmeldung bei Verwendung des elektronischen Verwaltungsdokuments, Streckengeschäft
- § 34Beförderungen im Steuergebiet in Sonderfällen
- § 35Beförderungen im Steuergebiet in Betriebe von Verwendern
- § 36Beginn einer Beförderung im Ausfallverfahren
- § 37Annullierung im Ausfallverfahren
- § 38Änderung des Bestimmungsorts oder des Empfängers von Alkoholerzeugnissen im Ausfallverfahren
- § 39Eingangs- und Ausfuhrmeldung im Ausfallverfahren
- § 40Ersatznachweise für die Beendigung der Beförderung
- § 41Art und Höhe der Sicherheitsleistung
- § 42Unregelmäßigkeiten während der Beförderung unter Steueraussetzung
- § 44Steueranmeldung
- § 45Kleinbetragsregelung
- § 46Anmeldung der Alkoholerzeugnisse
- § 47Beförderungen zu privaten Zwecken
- § 48Zertifizierter Empfänger
- § 48aZertifizierter Versender
- § 48bTeilnahme am EDV-gestützten Beförderungs- und Kontrollsystem; Ausfallverfahren und vereinfachte Verfahren
- § 48cErstellen des vereinfachten elektronischen Verwaltungsdokuments
- § 48dÄnderung des Bestimmungsorts bei Verwendung des vereinfachten elektronischen Verwaltungsdokuments
- § 48eEingangsmeldung bei Verwendung des vereinfachten elektronischen Verwaltungsdokuments
- § 48fBeförderung im Ausfallverfahren
- § 48gErsatznachweise für die Beendigung der Beförderung
- § 50Versandhandel
- § 51Unregelmäßigkeiten während der Beförderung von Alkoholerzeugnissen des steuerrechtlich freien Verkehrs
- § 51aSteueranmeldung; Kleinbetragsregelung
- § 52Vergällung von Alkohol
- § 53Vollständig vergällter Alkohol
- § 54Zugelassene Vergällungsmittel
- § 55Entgällung, Absehen von der Vergällung
- § 56Steuerfreie Alkoholerzeugnisse aus vergällten Alkoholerzeugnissen
- § 57Allgemeine Verwendungserlaubnis
- § 58Antrag auf Erlaubnis zur steuerfreien Verwendung
- § 59Erteilung der Erlaubnis, Erlaubnisschein
- § 60Belegheft, Buchführung
- § 61Lagerung, Bestandsaufnahme
- § 62Abgabe von Alkoholerzeugnissen, zweckwidrige Verwendung
- § 63Steuerentlastung im Steuergebiet
- § 64Steuerentlastung bei der Beförderung von Alkoholerzeugnissen des steuerrechtlich freien Verkehrs
- § 65Anmeldungen im Rahmen der Steueraufsicht
- § 66Unterstützungspflichten
- § 67Probenentnahme im Rahmen der Steueraufsicht
- § 68Gewerbliche Nutzung von Brenngeräten
- § 69Zur Gärung verwendete Gefäße
- § 77Ordnungswidrigkeiten
- § 78Übergangsvorschriften
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