Verordnung über die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in bestimmten Gebieten von Hamburg und Niedersachsen
ALTLANDPFLSCHV_2015 · 13 Normen
- § 1Anwendungsbereich
- § 2Allgemeine Bestimmungen für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln
- § 3Besondere Bestimmungen für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln
- § 4Aufzeichnungs- und Fortbildungspflichten
- § 5Einteilung der Gewässer in Expositionsklassen
- § 6Ergänzende Maßnahmen zur Risikominderung
- § 7Überwachung
- § 8Inkrafttreten
- Anlage 1(zu den §§ 1 und 5 Absatz 1)
- Anlage 2(zu § 5 Absatz 1)
- Anlage 3(zu § 5 Absatz 1, § 6)
- Anlage 4(zu § 5 Absatz 2, § 6)
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