Gesetz über die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren
ATG · 91 Normen
- § 1Zweckbestimmung des Gesetzes
- § 2Begriffsbestimmungen
- § 2aUmweltverträglichkeitsprüfung
- § 2bElektronische Kommunikation
- § 2cNationales Entsorgungsprogramm
- § 2dGrundsätze der nuklearen Entsorgung
- § 3Einfuhr und Ausfuhr
- § 4Beförderung von Kernbrennstoffen
- § 4aDeckungsvorsorge bei grenzüberschreitender Beförderung
- § 4bBeförderung von Kernmaterialien in besonderen Fällen
- § 5Berechtigung zum Besitz von Kernbrennstoffen; staatliche Verwahrung
- § 6Genehmigung zur Aufbewahrung von Kernbrennstoffen
- § 7Genehmigung von Anlagen
- § 7aVorbescheid
- § 7bEinwendungen Dritter bei Teilgenehmigung und Vorbescheid
- § 7cPflichten des Genehmigungsinhabers
- § 7dWeitere Vorsorge gegen Risiken
- § 7eFinanzieller Ausgleich
- § 7fZahlung an den Bund
- § 7gErmächtigung zum Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages
- § 8Verhältnis zum Bundes-Immissionsschutzgesetz und zum Gesetz über überwachungsbedürftige Anlagen
- § 9Bearbeitung, Verarbeitung und sonstige Verwendung von Kernbrennstoffen außerhalb genehmigungspflichtiger Anlagen
- § 9aVerwertung radioaktiver Reststoffe und Beseitigung radioaktiver Abfälle
- § 9bZulassungsverfahren
- § 9cLandessammelstellen
- § 9dEnteignung
- § 9eGegenstand und Zulässigkeit der Enteignung; Entschädigung
- § 9fVorarbeiten an Grundstücken
- § 9gVeränderungssperre
- § 9hPflichten des Zulassungsinhabers
- § 9iBestandsaufnahme und Schätzung
- § 10
- § 10aErstreckung auf strahlenschutzrechtliche Genehmigungen; Ausnahmen vom Erfordernis der Genehmigung
- § 11Ermächtigungsvorschriften (Genehmigung, Anzeige, allgemeine Zulassung)
- § 12Ermächtigungsvorschriften (Schutzmaßnahmen)
- § 12aErmächtigungsvorschrift (Entscheidung des Direktionsausschusses)
- § 12bÜberprüfung der Zuverlässigkeit von Personen zum Schutz gegen Entwendung oder Freisetzung radioaktiver Stoffe
- § 13Vorsorge für die Erfüllung gesetzlicher Schadensersatzverpflichtungen
- § 14Haftpflichtversicherung und sonstige Deckungsvorsorge
- § 15Rangfolge der Befriedigung aus der Deckungsvorsorge
- § 16
- § 17Inhaltliche Beschränkungen, Auflagen, Widerruf, Bezeichnung als Inhaber einer Kernanlage
- § 18Entschädigung
- § 19Staatliche Aufsicht
- § 19aÜberprüfung, Bewertung und kontinuierliche Verbesserung kerntechnischer Anlagen
- § 20Sachverständige
- § 21Kosten
- § 21aKosten (Gebühren und Auslagen) oder Entgelte für die Benutzung von Anlagen nach § 9a Abs. 3
- § 21bBeiträge
- § 21cÖffentlich-rechtlicher Vertrag
- § 22Zuständigkeit für grenzüberschreitende Verbringungen und deren Überwachung
- § 23Ausstattung der zuständigen Behörden
- § 23aZuständigkeit des Bundesverwaltungsamtes
- § 23dZuständigkeit des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
- § 24Zuständigkeit der Landesbehörden
- § 24aInformation der Öffentlichkeit; Informationsübermittlung
- § 24bSelbstbewertung und internationale Prüfung
- § 25Haftung für Kernanlagen
- § 25aHaftung für Reaktorschiffe
- § 26Haftung in anderen Fällen
- § 27Mitwirkendes Verschulden des Verletzten
- § 28Umfang des Schadensersatzes bei Tötung
- § 29Umfang des Schadensersatzes bei Körperverletzung
- § 30Geldrente
- § 31Haftungshöchstgrenzen
- § 32Verjährung
- § 33Mehrere Verursacher
- § 34Freistellungsverpflichtung
- § 35Verteilungsverfahren
- § 37Rückgriff bei der Freistellung
- § 38Ausgleich durch den Bund
- § 39Ausnahmen von den Leistungen des Bundes
- § 40Klagen gegen den Inhaber einer Kernanlage, die in einem anderen Vertragsstaat gelegen ist
- § 40aGerichtsstand für Schadensersatzklagen gegen den Inhaber einer Kernanlage
- § 40bGerichtsstand bei Klagen auf Freistellung nach § 34
- § 40cStaatenklagerecht
- § 41Integriertes Sicherungs- und Schutzkonzept
- § 42Schutzziele
- § 43Umfang des erforderlichen Schutzes gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter
- § 44Funktionsvorbehalt
- § 44bMeldewesen für die Sicherheit in der Informationstechnik
- § 46Ordnungswidrigkeiten
- § 49Einziehung
- § 53Erfassung von Schäden aus ungeklärter Ursache
- § 54Erlaß von Rechtsverordnungen
- § 57Abgrenzungen
- § 57aÜberleitungsregelung aus Anlaß der Herstellung der Einheit Deutschlands
- § 57bBetrieb und Stilllegung der Schachtanlage Asse II
- § 58Übergangsvorschriften
- Anlage 3(zu § 7 Absatz 1a)
- Anlage 4Sicherheitsüberprüfung nach § 19a Abs. 1
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