Anlage D11 – Zusatzblatt zum Aufenthaltstitel und zur Bescheinigung über die Aussetzung der Abschiebung

AUFENTHV · Aufenthaltsverordnung

(Fundstelle: BGBl. I 2004, 3022 bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
– Klebeetiketten –
Vermerke, insbesondere zu Nebenbestimmungen, die mangels vorhandenen Raums für Eintragungen nicht in das entsprechende Etikett eingetragen werden können, sollen nur in einem Trägervordruck nach Anlage D1 oder D2b oder auf einem Etikett nach dieser Anlage eingetragen werden.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Anlage D11 AUFENTHV und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Anlage D11 AUFENTHV direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

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