Aufenthaltsverordnung
AUFENTHV · 147 Normen
- § 1Begriffsbestimmungen
- § 2Erfüllung der Passpflicht durch Eintragung in den Pass eines gesetzlichen Vertreters
- § 3Zulassung nichtdeutscher amtlicher Ausweise als Passersatz
- § 4Deutsche Passersatzpapiere für Ausländer
- § 5Allgemeine Voraussetzungen der Ausstellung des Reiseausweises für Ausländer
- § 6Ausstellung des Reiseausweises für Ausländer im Inland
- § 7Ausstellung des Reiseausweises für Ausländer im Ausland
- § 8Gültigkeitsdauer des Reiseausweises für Ausländer
- § 9Räumlicher Geltungsbereich des Reiseausweises für Ausländer
- § 10Sonstige Beschränkungen im Reiseausweis für Ausländer
- § 11Verfahren der Ausstellung oder Verlängerung des Reiseausweises für Ausländer im Ausland
- § 11aAusstellung von Reiseausweisen für Ausländer für Schülerreisen in das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland
- § 12Grenzgängerkarte
- § 13Notreiseausweis
- § 13aEU-Rückkehrausweis
- § 14Befreiung von der Passpflicht in Rettungsfällen
- § 15Gemeinschaftsrechtliche Regelung der Kurzaufenthalte
- § 16Vorrang älterer Sichtvermerksabkommen
- § 17Nichtbestehen der Befreiung bei Erwerbstätigkeit während eines Kurzaufenthalts
- § 17aBefreiung zur Dienstleistungserbringung für langfristig Aufenthaltsberechtigte
- § 18Befreiung für Inhaber von Reiseausweisen für Flüchtlinge und Staatenlose
- § 19Befreiung für Inhaber dienstlicher Pässe
- § 20Befreiung für Inhaber von Ausweisen der Europäischen Union und zwischenstaatlicher Organisationen und der Vatikanstadt
- § 21
- § 22Befreiung für Schüler auf Sammellisten
- § 23Befreiung für ziviles Flugpersonal
- § 24Befreiung für Seeleute
- § 25Befreiung in der internationalen zivilen Binnenschifffahrt
- § 26Transit ohne Einreise; Flughafentransitvisum
- § 27Befreiung für Personen bei Vertretungen ausländischer Staaten
- § 28Befreiung für freizügigkeitsberechtigte Schweizer
- § 29Befreiung in Rettungsfällen
- § 30Befreiung für die Durchreise und Durchbeförderung
- § 30aBefreiung in Fällen gescheiterter langfristiger Mobilität nach der Richtlinie (EU) 2021/1883
- § 31Zustimmung der Ausländerbehörde zur Visumerteilung
- § 31aBeschleunigtes Fachkräfteverfahren
- § 32Zustimmung der obersten Landesbehörde
- § 33Zustimmungsfreiheit bei Spätaussiedlern
- § 34Zustimmungsfreiheit bei Wissenschaftlern und Studenten
- § 35Zustimmungsfreiheit bei bestimmten Arbeitsaufenthalten und Praktika
- § 36Zustimmungsfreiheit bei dienstlichen Aufenthalten von Mitgliedern ausländischer Streitkräfte
- § 37Zustimmungsfreiheit in sonstigen Fällen
- § 38Ersatzzuständigkeit der Ausländerbehörde
- § 38aVoraussetzungen für die Anerkennung von Forschungseinrichtungen
- § 38bAufhebung der Anerkennung
- § 38cMitteilungspflichten von Forschungseinrichtungen gegenüber den Ausländerbehörden
- § 38dBeirat für Forschungsmigration und Fachkräfteeinwanderung
- § 38eVeröffentlichungen durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
- § 38fInhalt und Voraussetzungen der Unterzeichnung der Aufnahmevereinbarung oder eines entsprechenden Vertrages
- § 39Verlängerung eines Aufenthalts im Bundesgebiet für längerfristige Zwecke
- § 40Verlängerung eines visumfreien Kurzaufenthalts
- § 41Vergünstigung für Angehörige bestimmter Staaten
- § 42Antragstellung auf Verlegung des Wohnsitzes
- § 43Verfahren bei Zustimmung des anderen Mitgliedstaates zur Wohnsitzverlegung
- § 44Gebühren für die Niederlassungserlaubnis
- § 44aGebühren für die Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU
- § 45Gebühren für die Aufenthaltserlaubnis, die Blaue Karte EU, die ICT-Karte und die Mobiler-ICT-Karte
- § 45aGebühren für Expressverfahren
- § 45bGebühren für Aufenthaltstitel in Ausnahmefällen
- § 45cGebühr bei Neuausstellung
- § 46Gebühren für das Visum
- § 47Gebühren für sonstige aufenthaltsrechtliche Amtshandlungen
- § 48Gebühren für pass- und ausweisrechtliche Maßnahmen
- § 49Bearbeitungsgebühren
- § 50Gebühren für Amtshandlungen zugunsten Minderjähriger
- § 51Widerspruchsgebühr
- § 52Befreiungen und Ermäßigungen
- § 52aBefreiung und Ermäßigung bei Assoziationsberechtigung
- § 53Befreiung und Ermäßigung aus Billigkeitsgründen
- § 54Zwischenstaatliche Vereinbarungen
- § 55Ausweisersatz
- § 56Ausweisrechtliche Pflichten
- § 57Vorlagepflicht beim Vorhandensein mehrerer Ausweisdokumente
- § 57aPflichten der Inhaber von Dokumenten mit Chip nach § 78 des Aufenthaltsgesetzes
- § 58Vordruckmuster
- § 59Muster der Aufenthaltstitel
- § 59aHinweis auf Gewährung internationalen Schutzes bei Inhabern einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU
- § 59bHinweis auf Gewährung internationalen Schutzes bei Inhabern einer Blauen Karte EU
- § 60Lichtbild
- § 60aAusgabe und Versand des elektronischen Aufenthaltstitels und des Sperrkennworts
- § 61Sicherheitsstandard, Ausstellungstechnik
- § 61aFingerabdruckerfassung bei der Beantragung von Dokumenten mit Chip
- § 61bForm und Verfahren der Datenerfassung, -prüfung sowie der dezentralen Qualitätssicherung
- § 61cÜbermittlung der Daten an den Dokumentenhersteller
- § 61dNachweis der Erfüllung der Anforderungen
- § 61eQualitätsstatistik
- § 61fAutomatischer Abruf aus Dateisystemen und automatische Speicherung im öffentlichen Bereich
- § 61gVerwendung im nichtöffentlichen Bereich
- § 61hAnwendung der Personalausweisverordnung
- § 62Dateisystemführungspflicht der Ausländerbehörden
- § 63Ausländerdatei A
- § 64Datensatz der Ausländerdatei A
- § 65Erweiterter Datensatz
- § 66Dateisystem über Passersatzpapiere
- § 67Ausländerdatei B
- § 68Löschung
- § 69Visadateien der Auslandsvertretungen
- § 71Übermittlungspflicht
- § 72Mitteilungen der Meldebehörden
- § 72aMitteilungen der Pass- und Ausweisbehörden
- § 73Mitteilungen der Staatsangehörigkeits- und Bescheinigungsbehörden nach § 15 des Bundesvertriebenengesetzes
- § 74Mitteilungen der Justizvollzugsbehörden und der Maßregelvollzugseinrichtungen
- § 76Mitteilungen der Gewerbebehörden
- § 76aForm und Verfahren der Datenübermittlung im Ausländerwesen
- § 76bTechnische Richtlinien des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik
- § 76cNationale Sicherheits- und Qualitätsstatistik
- § 77Ordnungswidrigkeiten
- § 78Verwaltungsbehörden im Sinne des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
- § 79Anwendung auf Freizügigkeitsberechtigte
- § 80Übergangsregelung für bestimmte Fiktionsbescheinigungen im Zusammenhang mit einem Dokumentenmuster
- § 80aÜbergangsregelungen für britische Staatsangehörige im Zusammenhang mit dem Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union
- § 81Weitergeltung von nach bisherigem Recht ausgestellten Passersatzpapieren
- § 82Übergangsregelung zur Führung von Ausländerdateien
- § 82aÜbergangsregelung aus Anlass des Inkrafttretens des Gesetzes zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union
- § 82bÜbergangsregelung zu § 31 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 2
- § 83Erfüllung ausweisrechtlicher Verpflichtungen
- § 84Beginn der Anerkennung von Forschungseinrichtungen
- Anlage A(zu § 16)
- Anlage B(zu § 19)
- Anlage C(zu § 26 Absatz 2 Satz 1)
- Anlage D1Ausweisersatz gemäß § 48 Absatz 2 des Aufenthaltsgesetzes in Verbindung mit § 78a Absatz 4 des Aufenthaltsgesetzes
- Anlage D3Fiktionsbescheinigung nach § 81 Abs. 5 Aufenthaltsgesetz
- Anlage D6Notreiseausweis nach § 4 Abs. 1 Nr. 2
- Anlage D9Bescheinigung über die Wohnsitzverlegung nach § 4 Abs. 1 Nr. 6
- Anlage D10Europäisches Reisedokument für die Rückkehr nach § 4 Absatz 1 Satz 1 Nummer 7
- Anlage D11Zusatzblatt zum Aufenthaltstitel und zur Bescheinigung über die Aussetzung der Abschiebung
- Anlage D12Bescheinigung über die Aufenthaltsgestattung (§ 63 des Asylgesetzes)
- Anlage D14Aufenthaltstitel nach § 4 Abs. 1 Nr. 2 bis 4 Aufenthaltsgesetz
- Anlage D15Bescheinigung des Daueraufenthalts (§ 5 Absatz 5 Satz 1 Freizügigkeitsgesetz/EU)
- Anlage D16Aufkleber zur Anschriftenänderung (§ 78 Absatz 7 Satz 2 des Aufenthaltsgesetzes)
- Anlage D17Muster für den Aufkleber mit Brailleschrift
- Anlage D18(zu § 13a)
- Anlage D19(zu § 13a)
- Anlage ETechnische Richtlinien des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik
Aufenthaltsverordnung ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.