Anlage D15 – Bescheinigung des Daueraufenthalts (§ 5 Absatz 5 Satz 1 Freizügigkeitsgesetz/EU)

AUFENTHV · Aufenthaltsverordnung

(Fundstelle: BGBl. I 2020, 2609)
– Vorderseite –
– Rückseite –

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

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