Verordnung über die Anerkennung als Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstelle nach dem Bauproduktengesetz
BAUPGP_ZANERKV · 12 Normen
- § 2Begriffsbestimmungen
- § 3Allgemeine Grundsätze und Voraussetzungen für die Anerkennung
- § 4Allgemeine Pflichten und Rechte der anerkannten PÜZ-Stelle
- § 5Besondere Anerkennungsvoraussetzungen als Prüfstelle
- § 6Besondere Pflichten der anerkannten Prüfstelle
- § 7Besondere Anerkennungsvoraussetzungen als Überwachungsstelle
- § 8Besondere Pflichten der anerkannten Überwachungsstelle
- § 9Besondere Anerkennungsvoraussetzungen als Zertifizierungsstelle
- § 10Besondere Pflichten der anerkannten Zertifizierungsstelle
- § 11Antrag und Antragsunterlagen
- § 12Widerruf und Erlöschen
- § 13Inkrafttreten
Verordnung über die Anerkennung als Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstelle nach dem Bauproduktengesetz ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.