Zweite Verordnung zur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes
BEGDV_2 · 34 Normen
- § 1Bedeutung der entsprechenden Anwendung des § 15 Abs. 2 BEG
- § 2Schaden im unmittelbaren Anschluß an Deportation oder Freiheitsentziehung
- § 3Verschlimmerung früherer Leiden
- § 4Anlagebedingte Leiden
- § 5Nachhaltige Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit
- § 6Ärztliche Untersuchung
- § 7Folgen der Weigerung
- § 8Anspruch auf Heilverfahren
- § 9Umfang des Heilverfahrens
- § 10Erfüllung des Anspruchs
- § 11Verfolgte mit Wohnsitz oder dauerndem Aufenthalt außerhalb des Geltungsbereichs des Bundesentschädigungsgesetzes
- § 11aAnwendung der Vermutung bei Konzentrationslagerhaft von mindestens einem Jahr
- § 12Grundlage der Berechnung
- § 13Art der Berechnung
- § 14Einreihung in eine vergleichbare Beamtengruppe
- § 15Bemessung des Hundertsatzes
- § 15aZuschläge und Abschläge bei der Bemessung des Hundertsatzes
- § 16Mindestrente
- § 17Verteilung von anzurechnenden Leistungen
- § 17aZahlung der Rente
- § 18Erlöschen der Rente
- § 19Anzeigepflicht
- § 20
- § 21Neufestsetzung der Rente bei Änderung der Verhältnisse
- § 21aErhöhung der monatlichen Mindestbeträge der Rente (§ 32 Abs. 1 des Bundesentschädigungsgesetzes)
- § 21bErhöhung der monatlichen Mindestbeträge der Rente
- § 22Berechnung der Kapitalentschädigung
- § 23Anspruch nach § 41 BEG
- § 23aAnrechnung von überzahlten Rentenbeträgen auf Ansprüche nach § 41 BEG
- § 23bBeihilfe nach § 41a BEG
- § 23cStichtag für Neufestsetzung der Renten
- § 23dÜbergangsvorschriften für Änderungen dieser Verordnung
- § 24
- § 25Zeitlicher Anwendungsbereich
Zweite Verordnung zur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.