§ 99 – Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen
BETRVG · Betriebsverfassungsgesetz
Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung
Zitierende Gerichtsentscheidungen
- BAG, Beschl. v. 27.01.2026 – 1 ABR 18/25ECLI:DE:BAG:2026:270126.B.1ABR18.25.0
- BAG, Beschl. v. 25.11.2025 – 1 ABR 38/24ECLI:DE:BAG:2025:251125.B.1ABR38.24.0
Rechtsnormen eines Tarifvertrags über betriebsverfassungsrechtliche Fragen gelten in einem gemeinsamen Betrieb mehrerer Unternehmen nur dann, wenn sämtliche den gemeinsamen Betrieb bildenden Unternehmen an diese gebunden sind.
- BAG, Beschl. v. 25.11.2025 – 1 ABR 43/24ECLI:DE:BAG:2025:251125.B.1ABR43.24.0
- BAG, Beschl. v. 22.10.2025 – 4 ABR 35/24ECLI:DE:BAG:2025:221025.B.4ABR35.24.0
- BAG, Beschl. v. 22.10.2025 – 4 ABR 41/24ECLI:DE:BAG:2025:221025.B.4ABR41.24.0
- BAG, Beschl. v. 22.10.2025 – 4 ABR 11/25ECLI:DE:BAG:2025:221025.B.4ABR11.25.1
- BAG, Beschl. v. 22.10.2025 – 4 ABR 1/25ECLI:DE:BAG:2025:221025.B.4ABR1.25.0
- BAG, Beschl. v. 23.09.2025 – 1 ABR 25/24ECLI:DE:BAG:2025:230925.B.1ABR25.24.0
Eine Einstellung iSv. § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG kommt auch bei Führungskräften, die innerhalb eines Konzerns im Betrieb eines anderen Unternehmens tätig werden, ohne dass zu dem Betriebsinhaber ein Arbeitsverhältnis besteht, nur in Betracht, wenn sie - bezogen auf den Betriebsinhaber - weisungsgebunden tätig sind und ihm daher zumindest teilweise ein für ein Arbeitsverhältnis typisches Weisungsrecht hinsichtlich Inhalt, Ort und Zeit ihrer Tätigkeit zusteht.
- BAG, Beschl. v. 23.09.2025 – 1 ABR 19/24ECLI:DE:BAG:2025:230925.B.1ABR19.24.0
Eine innerbetriebliche Stellenausschreibung iSv. § 93 BetrVG muss mindestens - neben den von den Bewerbern erwarteten Qualifikationen - eine jedenfalls schlagwortartige Bezeichnung der mit der Stelle verbundenen Arbeitsaufgaben enthalten. Dazu gehört regelmäßig auch die Angabe, mit welchem Arbeitszeitvolumen die offene Position besetzt werden soll.
- BAG, Beschl. v. 11.06.2025 – 1 ABR 29/24ECLI:DE:BAG:2025:110625.B.1ABR29.24.0
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