Verordnung über das Bewacherregister
BEWACHRV · 14 Normen
- § 1Datensatz
- § 2Übermittlung und Verarbeitung von Daten
- § 3Portalanwendung
- § 4Verfahren der Datenübermittlung an die Registerbehörde durch die für den Vollzug des § 34a der Gewerbeordnung zuständigen Behörden
- § 5Verfahren der Datenübermittlung an die Registerbehörde durch die Gewerbetreibenden
- § 6Meldungen durch die Registerbehörde
- § 7Verwendung von Schnittstellen
- § 8Verantwortung für die Datenübermittlung und die Datenrichtigkeit
- § 9Automatisiertes Abrufverfahren
- § 10Umfang des Datenabrufs
- § 11Abrufvoraussetzungen
- § 12Datenübermittlung für statistische Zwecke
- § 13Schutz personenbezogener Daten
- § 14Protokollierungspflicht
Verordnung über das Bewacherregister ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.