§ 193 – Sonn- und Feiertag; Sonnabend

BGB · Bürgerliches Gesetzbuch

Ist an einem bestimmten Tage oder innerhalb einer Frist eine Willenserklärung abzugeben oder eine Leistung zu bewirken und fällt der bestimmte Tag oder der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungs- oder Leistungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Zitierende Gerichtsentscheidungen

  • BAG, Urt. v. 20.03.2025 – 7 AZR 179/24ECLI:DE:BAG:2025:200325.U.7AZR179.24.0
  • BAG, Urt. v. 20.03.2025 – 7 AZR 159/24ECLI:DE:BAG:2025:200325.U.7AZR159.24.0

    Im Zusammenhang mit der (Mindest-)Bemessung des Arbeitsentgelts von Mitgliedern des Betriebsrats nach § 37 Abs. 4 BetrVG ist zur Bestimmung der vergleichbaren Arbeitnehmer auf den Zeitpunkt der Übernahme des Betriebsratsamts - sowie bei Vorliegen eines sachlichen Grundes auf einen späteren Zeitpunkt - grundsätzlich auch dann abzustellen, wenn das Betriebsratsmitglied vor der Mandatsübernahme von der Erbringung seiner Arbeitsleistung befreit war.

  • BPatG, Beschl. v. 13.01.2025 – 11 W (pat) 34/24ECLI:DE:BPatG:2025:130125B11Wpat34.24.0

    Entscheidung: Dünnwandige Domsegmente Die Zulässigkeit einer Beschwerde im Erteilungsbeschwerdeverfahren hat zur Voraussetzung, dass die Patentanmeldung (noch) anhängig ist. Ist die Patentanmeldung nach oder bereits vor Beschwerdeeinlegung weggefallen, so ist die Beschwerde gemäß § 79 Abs. 2 PatG mangels Beschwer als unzulässig zu verwerfen (in Abgrenzung zu BPatG, Beschluss vom 15. April 2024 – 11 (pat) 15/20 -, BlPMZ 2024, 335 - Haihaut-OberflächenprofiI).

  • BAG, Urt. v. 04.12.2024 – 10 AZR 93/24ECLI:DE:BAG:2024:041224.U.10AZR93.24.0
  • BAG, Beschl. v. 27.11.2024 – 7 ABR 32/23ECLI:DE:BAG:2024:271124.B.7ABR32.23.0

    Macht der Wahlvorstand bei der Durchführung einer Betriebsratswahl nach dem vereinfachten einstufigen Wahlverfahren den einzigen Wahlvorschlag schon vor Ablauf der gesetzlichen Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen nach § 14a Abs. 3 Satz 2 Halbs. 1 BetrVG bekannt, nachdem er ihn als gültig anerkannt hat, begründet dies allein nicht die Anfechtbarkeit der Wahl.

  • BGH, Beschl. v. 19.09.2024 – I ZA 4/24ECLI:DE:BGH:2024:190924BIZA4.24.0
  • BAG, Urt. v. 25.07.2024 – 8 AZR 21/23ECLI:DE:BAG:2024:250724.U.8AZR21.23.0
  • BAG, Urt. v. 22.05.2024 – 10 AZR 399/21ECLI:DE:BAG:2024:220524.U.10AZR399.21.0
  • BAG, Urt. v. 22.05.2024 – 10 AZR 382/21ECLI:DE:BAG:2024:220524.U.10AZR382.21.0
  • BAG, Urt. v. 22.05.2024 – 10 AZR 380/21ECLI:DE:BAG:2024:220524.U.10AZR380.21.0

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