Zweiundvierzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
BIMSCHV_42 · 26 Normen
- § 1Anwendungsbereich
- § 2Begriffsbestimmungen
- § 3Allgemeine Anforderungen
- § 4Ermittlung des Referenzwertes, betriebsinterne Überprüfungen und Laboruntersuchungen in Verdunstungskühlanlagen und Nassabscheidern
- § 5Maßnahmen bei einem Anstieg der Konzentration der allgemeinen Koloniezahl
- § 6Maßnahmen bei einer Überschreitung der Prüfwerte in Verdunstungskühlanlagen und Nassabscheidern
- § 7Betriebsinterne Überprüfungen und Laboruntersuchungen in Kühltürmen
- § 8Maßnahmen bei einer Überschreitung der Prüfwerte in Kühltürmen
- § 9Maßnahmen bei einer Überschreitung der Maßnahmenwerte
- § 10Informationspflichten
- § 11Störungen des Betriebs
- § 12Betriebstagebuch
- § 13Anzeigepflichten
- § 14Überprüfung der Anlagen
- § 15Zulassung von Ausnahmen
- § 16Weitergehende Anforderungen
- § 17Informationsformate und Übermittlungswege
- § 18Zugänglichkeit und Gleichwertigkeit von Normen
- § 19Ordnungswidrigkeiten
- § 20Inkrafttreten
- Anlage 1(zu den §§ 3, 4, 6, 8 bis 10, zu Anlage 3 und Anlage 4)
- Anlage 2(zu § 3 Absatz 6)
- Anlage 3(zu § 10)
- Anlage 4(zu § 12 und § 13)
Zweiundvierzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.