Verordnung über die Laufbahnen der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten
BLV_2009 · 58 Normen · 4 Anhänge
Normen
- § 1Geltungsbereich
- § 2Begriffsbestimmungen
- § 3Mutterschutz
- § 4Stellenausschreibungspflicht
- § 5Schwerbehinderte Menschen
- § 6Gestaltung der Laufbahnen
- § 7Laufbahnbefähigung
- § 8Feststellung der Laufbahnbefähigung
- § 9Ämter der Laufbahnen
- § 10Einrichtung von Vorbereitungsdiensten
- § 10aAuswahlverfahren für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst
- § 11Einstellung in den Vorbereitungsdienst
- § 11aEinfacher Dienst
- § 12Mittlerer Dienst
- § 13Gehobener Dienst
- § 14Höherer Dienst
- § 15Verlängerung der Vorbereitungsdienste
- § 16Verkürzung der Vorbereitungsdienste
- § 17Laufbahnprüfung
- § 18Einfacher Dienst
- § 19Mittlerer Dienst
- § 20Gehobener Dienst
- § 21Höherer Dienst
- § 22Andere Bewerberinnen und andere Bewerber
- § 23Besondere Qualifikationen und Zeiten
- § 24Zulassung zur höheren Laufbahn bei Besitz einer Berufsausbildung oder einer Hochschulausbildung
- § 25Einstellung in ein Beförderungsamt
- § 26Übernahme von Richterinnen und Richtern
- § 27Ausnahmen für besonders leistungsstarke Beamtinnen und Beamte
- § 28Dauer der Probezeit und Feststellung der Bewährung
- § 29Anrechnung hauptberuflicher Tätigkeiten
- § 30Verlängerung der Probezeit
- § 31Mindestprobezeit
- § 32Voraussetzungen einer Beförderung
- § 33Auswahlentscheidungen
- § 34Erprobungszeit
- § 35Voraussetzungen für den Aufstieg
- § 36Auswahlverfahren für den Aufstieg
- § 37Teilnahme an Vorbereitungsdiensten
- § 38Fachspezifische Qualifizierungen
- § 39Hochschulstudium und berufspraktische Einführung
- § 40Übertragung eines Amtes der neuen Laufbahn
- § 41Erstattung der Kosten einer Aufstiegsausbildung
- § 42Laufbahnwechsel
- § 43Wechsel von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern
- § 44Wechsel von einem anderen Dienstherrn
- § 45Internationale Verwendungen
- § 46Personalentwicklung
- § 47Dienstliche Qualifizierung
- § 48Ausnahmen von der regelmäßigen Beurteilung
- § 49Inhalt der dienstlichen Beurteilung
- § 50Beurteilungsverfahren und Beurteilungsmaßstab
- § 51Überleitung der Beamtinnen und Beamten
- § 52Vorbereitungsdienste
- § 53Beamtenverhältnis auf Probe
- § 54Aufstieg
- § 55Übergangsregelung zu § 27
- § 57Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anhänge
Verordnung über die Laufbahnen der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.