Verordnung zur Durchführung von regelmäßigen Datenübermittlungen der Meldebehörden an Behörden oder sonstige öffentliche Stellen des Bundes
BMELDD_V_2_2015 · 12 Normen
- § 1Allgemeines
- § 2Verfahren der Datenübermittlung
- § 3Standards der Datenübermittlung
- § 4Datenübermittlung an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
- § 6Datenübermittlungen an die Datenstelle der Rentenversicherung
- § 7Datenübermittlung an das Bundeszentralregister
- § 8Datenübermittlung an das Kraftfahrt-Bundesamt
- § 9Datenübermittlung an das Bundeszentralamt für Steuern
- § 11Datenübermittlung an das Ausländerzentralregister
- § 12Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Verordnung zur Durchführung von regelmäßigen Datenübermittlungen der Meldebehörden an Behörden oder sonstige öffentliche Stellen des Bundes ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.