Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln
EMVG_2016 · 35 Normen
- § 1Anwendungsbereich
- § 2Einschränkungen des Anwendungsbereichs
- § 3Begriffsbestimmungen
- § 4Grundlegende Anforderungen an die elektromagnetische Verträglichkeit
- § 5Besondere Anforderungen an die Installation ortsfester Anlagen
- § 6Bereitstellung auf dem Markt, Inbetriebnahme
- § 7Besondere Regelungen zum freien Warenverkehr
- § 8Allgemeine Pflichten des Herstellers
- § 9Kennzeichnungs- und Informationspflichten des Herstellers
- § 10Bevollmächtigter des Herstellers
- § 11Allgemeine Pflichten des Einführers
- § 12Kennzeichnungs- und Informationspflichten des Einführers
- § 13Pflichten des Händlers
- § 14Einführer oder Händler als Hersteller
- § 15Identifizierung der Wirtschaftsakteure
- § 16Konformitätsvermutung bei Betriebsmitteln
- § 17Konformitätsbewertungsverfahren für Geräte
- § 18CE-Kennzeichnung von Geräten
- § 19Montage und Gebrauchsanleitung für Geräte, Hinweise auf Nutzungsbeschränkungen
- § 20Ortsfeste Anlagen
- § 21Notifizierende Behörde, Verordnungsermächtigung
- § 22Zuständigkeiten und Befugnisse der Bundesnetzagentur
- § 23Maßnahmen der Marktüberwachung bei Geräten, mit denen ein Risiko verbunden ist
- § 23aMaßnahmen auf Messen und Ausstellungen
- § 24Maßnahmen bei formaler Nichtkonformität
- § 25Pflichten der Bundesnetzagentur bei Nichtkonformität von Geräten, mit denen ein Risiko verbunden ist, die sich nicht auf das deutsche Hoheitsgebiet beschränken
- § 26Pflichten der Bundesnetzagentur bei Nichtkonformität von Geräten, mit denen ein Risiko verbunden ist, bei Maßnahmen anderer Mitgliedstaaten
- § 27Befugnisse bei der Störungsbearbeitung, Verordnungsermächtigung
- § 28Besondere Eingriffsbefugnisse bei der Störungsbearbeitung
- § 29Auskunftsrechte
- § 30Zwangsgeld
- § 31Beiträge, Verordnungsermächtigung
- § 32Vorverfahren
- § 33Bußgeldvorschriften
- § 34Übergangsbestimmungen
Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.