Verordnung über den Betrieb der Fähren auf Bundeswasserstraßen
F_V · 18 Normen
- § 1Begriffsbestimmungen
- § 2Anwendungsbereich
- § 3Ausnahmen vom Anwendungsbereich
- § 4Überwachung der für den Betrieb der Fähre erforderlichen landseitigen Anlagen und ihr Zusammenwirken mit der Fähre
- § 5Fahrpläne
- § 6Anlegestellen
- § 7Sicherheit und Ordnung an Bord
- § 8Betreten, Befahren und Verlassen der Fähre
- § 9Verhalten der Fährbenutzer
- § 10Beförderung gefährlicher Güter
- § 11Ausschluß von Beförderungen
- § 12Einsatz der Fähre und Einstellung des Fährverkehrs
- § 13Sicherung der Fähre
- § 14Aushang von Vorschriften und Anbringen von Hinweistafeln
- § 15Übergangsregelung
- § 16Ordnungswidrigkeiten
- § 17Inkrafttreten, Außerkrafttreten
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