Verordnung über die Anforderungen in der Meisterprüfung für den Beruf Fischwirt
FISCHWIMEISTPRV · 14 Normen
- § 1Ziel der Meisterprüfung und Bezeichnung des Abschlusses
- § 1aZulassungsvoraussetzungen zur Meisterprüfung
- § 2Gliederung der Meisterprüfung
- § 3Prüfungsanforderungen im praktischen Teil
- § 4Prüfungsanforderungen im fachtheoretischen Teil
- § 5Prüfungsanforderungen im wirtschaftlichen und rechtlichen Teil
- § 6Prüfungsanforderungen im Teil "Berufsausbildung und Mitarbeiterführung"
- § 7Anrechnung anderer Prüfungsleistungen
- § 8Bestehen der Meisterprüfung
- § 9Wiederholung der Meisterprüfung
- § 10Übergangsvorschriften
- § 11Inkrafttreten
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