Gesetz über die Statistiken der öffentlichen Finanzen und des Personals im öffentlichen Dienst
FPSTATG · 17 Normen
- § 1Anordnung als Bundesstatistik
- § 2Erhebungseinheiten
- § 3Statistik der Ausgaben und Einnahmen
- § 4Statistik des Steueraufkommens, der Hebesätze und der Umlagen
- § 5Statistik über die Schulden, Sicherheiten für Schulden und Finanzaktiva
- § 6Statistik über das Personal im öffentlichen Dienst (Personalstandstatistik)
- § 7Versorgungsempfänger- und Altersgeldstatistik
- § 9Zusätzliche Erhebungsmerkmale
- § 9aDatenbank Berichtskreismanagement
- § 10Hilfsmerkmale
- § 11Auskunftspflicht
- § 12Durchführung der Erhebungen
- § 13Zusammenführung
- § 14Übermittlung
- § 15Veröffentlichung
- § 16Geschäftsstatistik zur Entwicklungszusammenarbeit
- § 17Übergangsregelung
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