Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss mit der Bezeichnung Geprüfter Berufsspezialist für fremdsprachige Kommunikation oder Geprüfte Berufsspezialistin für fremdsprachige Kommunikation
FREMDSPRKFPRV · 22 Normen
- § 1Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Fortbildungsabschlusses
- § 2Zulassungsvoraussetzungen
- § 3Inhalt und Gliederung der Prüfung
- § 4Prüfungsbereich „Mündliches Kommunizieren in der Fremdsprache“
- § 5Prüfungsbereich „Schriftliches Kommunizieren in der Fremdsprache“
- § 6Prüfungsbereich „Organisieren und Koordinieren in der Fremdsprache“
- § 7Prüfungsbereich „Beraten und Unterstützen in interkulturellen Angelegenheiten, auch in der Fremdsprache“
- § 8Form und Ablauf der Prüfung
- § 9Schriftliche Prüfung
- § 10Präsentation und anschließendes Fachgespräch in der Fremdsprache
- § 11Gesprächssimulation
- § 12Deutsch als Fremdsprache
- § 13Bewertung der Prüfungsleistungen
- § 14Bestehen der Prüfung, Gesamtnote
- § 15Befreiung von einzelnen Prüfungsbestandteilen
- § 16Zeugnisse
- § 17Wiederholung der Prüfung
- § 18Übergangsvorschriften
- § 19Inkrafttreten, Außerkrafttreten
- Anlage 1(zu den §§ 13 und 14)
- Anlage 2(zu § 16)
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss mit der Bezeichnung Geprüfter Berufsspezialist für fremdsprachige Kommunikation oder Geprüfte Berufsspezialistin für fremdsprachige Kommunikation ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.