Verordnung über den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr und den Kabotageverkehr
G_KGRKABOTAGEV_2012 · 28 Normen
- § 1Erteilung und Entziehung der Gemeinschaftslizenz
- § 2Änderungsmitteilung und Urkundenänderung
- § 3Zuständigkeiten des Bundesamtes für Logistik und Mobilität (Bundesamt)
- § 4Geltungsbereich, Erteilung und Entziehung der CEMT-Genehmigung
- § 5Fahrtenberichtheft
- § 6Urkundenänderung
- § 7CEMT-Umzugsgenehmigung
- § 7aVerwendung der CEMT-Genehmigung
- § 8Geltung der bilateralen Genehmigung auf dem inländischen Streckenteil
- § 9Geltungsbereich der Drittstaatengenehmigung
- § 10Erteilung der Drittstaatengenehmigung
- § 11Unternehmer- und fahrzeugbezogene Drittstaatengenehmigung
- § 12Ausnahmen
- § 13Definition
- § 14Nächstgelegener geeigneter Bahnhof
- § 15An- und Abfuhren durch Unternehmer mit Sitz ihres Unternehmens innerhalb eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
- § 16An- und Abfuhren durch Unternehmer mit Sitz ihres Unternehmens außerhalb der Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
- § 17Nachweis über die Durchführung von grenzüberschreitendem gewerblichem kombiniertem Verkehr
- § 17aBefugnis zur Kabotage
- § 18Bedingungen für den Fahrzeugeinsatz
- § 19Ausschluss von Unternehmern mit Sitz ihres Unternehmens außerhalb der Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum vom Güterkraftverkehr
- § 20Antrag auf Ausstellung einer Fahrerbescheinigung
- § 21Geltungsdauer und Unternehmensbindung der Fahrerbescheinigung
- § 22Rückgabe der Fahrerbescheinigung
- § 23Änderungsmitteilung und Urkundenänderung
- § 24Überwachung
- § 25Ordnungswidrigkeiten
- § 26Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Verordnung über den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr und den Kabotageverkehr ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.