§ 31 – Abschließende Rangpunktzahl, Bestehen der Laufbahnprüfung und Gesamtnote

GARCHDVDV_2019 · Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Archivdienst des Bundes

(1)Im Anschluss an die mündliche Prüfung wird die abschließende Rangpunktzahl berechnet.
(2)In die Berechnung der abschließenden Rangpunktzahl gehen die Bewertungen mit folgender Gewichtung ein: 1.die Rangpunktzahl für das Fachstudium I mit 5 Prozent,
2.die Rangpunktzahl für die Zwischenprüfung mit 40 Prozent,
3.die Rangpunktzahl für die Praktika mit 20 Prozent,
4.die Rangpunkte für die archivarische Abschlussarbeit mit 20 Prozent,
5.die Rangpunkte für die Klausur mit 5 Prozent und
6.die Rangpunktzahl für die mündliche Prüfung mit 10 Prozent.
Die abschließende Rangpunktzahl wird auf zwei Nachkommastellen ohne Rundung berechnet.
(3)Den Bewertungen der Hochschule Mayen oder einer anderen nach § 12 Absatz 2 Satz 2 für das Fachstudium I zugelassenen Hochschule und der Archivschule Marburg sind für die Berechnung der abschließenden Rangpunktzahl soweit erforderlich die entsprechenden Rangpunkte nach § 4 zuzuweisen.
(4)Die Laufbahnprüfung ist bestanden, wenn die abschließende Rangpunktzahl mindestens 5,00 beträgt.
(5)Ist die Laufbahnprüfung bestanden, so wird die abschließende Rangpunktzahl kaufmännisch auf eine ganze Zahl gerundet. Der abschließenden Rangpunktzahl wird die entsprechende Note zugeordnet und als Gesamtnote festgesetzt.
(6)Im Anschluss an die Festsetzung der Gesamtnote teilt die oder der Vorsitzende der Prüfungskommission den Anwärterinnen und Anwärtern die erreichten Rangpunkte, Rangpunktzahlen und Noten mit und erläutert auf Wunsch die Bewertung kurz mündlich.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich § 31 GARCHDVDV_2019 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich § 31 GARCHDVDV_2019 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.