§ 14 – Ausnahmen von der Abhängigmachung
GKG · Gerichtskostengesetz
Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung
Zitierende Gerichtsentscheidungen
- BVerfG, Nichtannahmebeschluss v. 28.05.2025 – 1 BvR 825/25ECLI:DE:BVerfG:2025:rk20250528.1bvr082525
- BSG, Beschl. v. 12.02.2015 – B 10 ÜG 8/14 BECLI:DE:BSG:2015:120215BB10UEG814B0
1. Rechtshängig gewordene Entschädigungsklagen wegen überlanger Verfahrensdauer können vom LSG nicht durch unanfechtbaren Beschluss der Berufsrichter "als letztlich unbeachtliche Begehren auf sonstige Weise" ausgetragen werden. 2. Beendet das LSG das Verfahren durch einen nach dem SGG nicht vorgesehenen sonstigen Beschluss, findet nach dem Meistbegünstigungsgrundsatz gegen diesen dasjenige Rechtsmittel statt, das bei prozessordnungsgemäßem Vorgehen statthaft wäre. 3. In Verfahren wegen überlanger Gerichtsverfahren ist das LSG berechtigt, die Verfahrensförderung davon abhängig zu machen, dass der Kläger einen Gerichtskostenvorschuss zahlt. 4. Zu den Folgen einer fehlenden (fristgerechten) Gebührenzahlung.
- BFH, Beschl. v. 12.06.2013 – X K 2/13
NV: Der Beschluss, die Zustellung der Klage von der Zahlung der Verfahrensgebühr abhängig zu machen, kann nicht durch den Berichterstatter allein getroffen werden.
- BFH, Beschl. v. 28.05.2013 – X S 20-23/13, X S 20/13, X S 21/13, X S 22/13, X S 23/13
NV: Die Anforderung des Gerichtskostenvorschusses und die Zustellung der Klage erst nach Zahlung des Vorschusses verstoßen nicht gegen den Grundsatz des effektiven gerichtlichen Schutzes aus Art. 47 EuGrdCh .
- BVerwG, Beschl. v. 20.03.2013 – 7 C 5/13, 7 C 5/13 (7 C 10/10)
- 1. Ein Vorbescheidsantrag zur Errichtung von Windenergieanlagen kann sich durch das Inkrafttreten eines Regionalplanes erledigen. 2. Zur Zulässigkeit einer Fortsetzungsfeststellungsklage wegen eines beabsichtigten Amtshaftungsprozesses („Kollegialgerichtsregel“). 3. Ein Vorbescheidsantrag für Windenergieanlagen ist nicht bescheidungsfähig, wenn er die immissionsschutzrechtliche Zulässigkeit ausklammert
1. Ein Vorbescheidsantrag zur Errichtung von Windenergieanlagen kann sich durch das Inkrafttreten eines Regionalplanes erledigen. 2. Zur Zulässigkeit einer Fortsetzungsfeststellungsklage wegen eines beabsichtigten Amtshaftungsprozesses („Kollegialgerichtsregel“). 3. Ein Vorbescheidsantrag für Windenergieanlagen ist nicht bescheidungsfähig, wenn er die immissionsschutzrechtliche Zulässigkeit ausklammert
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