§ 8 – Inkrafttreten, Außerkrafttreten

HEIZKZUSCHG · Gesetz zur Gewährung eines Heizkostenzuschusses aufgrund stark gestiegener Energiekosten

(1)Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am 1. Juni 2022 in Kraft. Es tritt mit Ablauf des 31. Mai 2032 außer Kraft.
(2)§ 3 Absatz 1 Satz 2 tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich § 8 HEIZKZUSCHG und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

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