§ 2
IHKG · Gesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern
Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung
Zitierende Gerichtsentscheidungen
- BAG, Urt. v. 23.10.2024 – 10 AZR 267/23ECLI:DE:BAG:2024:231024.U.10AZR267.23.0
- BVerwG, Urt. v. 11.03.2020 – 8 C 17/19ECLI:DE:BVerwG:2020:110320U8C17.19.0
Beitragsforderungen einer Industrie- und Handelskammer, die nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer kammerzugehörigen Kapitalgesellschaft entstehen, stellen sonstige Masseverbindlichkeiten im Sinne des § 55 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 2 InsO dar.
- BVerfG, Beschl. v. 12.07.2017 – 1 BvR 2222/12, 1 BvR 1106/13ECLI:DE:BVerfG:2017:rs20170712.1bvr222212
1. Das Recht, nicht durch Pflichtmitgliedschaft von "unnötigen" Körperschaften in Anspruch genommen zu werden, ergibt sich aus Art. 2 Abs. 1 GG, nicht aus Art. 9 Abs. 1 GG. Das Grundrecht des Art. 2 Abs. 1 GG schützt auch davor, zu einem Kammerbeitrag herangezogen zu werden, der nicht in der verfassungsmäßigen Ordnung begründet ist. 2. In der Organisation einer Körperschaft der funktionalen Selbstverwaltung muss sich die Binnenpluralität der Interessen niederschlagen, denen diese dient.
- BVerwG, Urt. v. 07.12.2016 – 10 C 11/15ECLI:DE:BVerwG:2016:071216U10C11.15.0
Es verletzt weder das Äquivalenzprinzip noch den Gleichbehandlungsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG, wenn die Industrie- und Handelskammer eine kammerzugehörige Klinik, die für den überwiegenden Teil ihrer gewerblichen Tätigkeit (hier: Krankenhausbetrieb) nach § 3 Nr. 20 Buchst. b GewStG von der Gewerbesteuer befreit ist, zum Kammerbeitrag auf der Grundlage der Kenndaten des gesamten Unternehmens veranlagt.
- BAG, Urt. v. 26.03.2013 – 3 AZR 101/11
- BAG, Urt. v. 26.03.2013 – 3 AZR 89/11
- Sächsisches OVG, Beschl. v. 31.05.2012 – 4 A 854/11
- Sächsisches OVG, Beschl. v. 06.09.2011 – 4 A 668/10
- BVerwG, Beschl. v. 11.07.2011 – 8 C 23/10
In der Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrages auf Null liegt keine positive Feststellung der Gewerbesteuerpflicht, die nach § 2 Abs. 1 IHKG Tatbestandswirkung für die Festsetzung von Beiträgen zur Industrie- und Handelskammer hätte. Dazu wäre die Festsetzung eines positiven Messbetrages erforderlich (wie Urteil vom 8. Oktober 1976 - BVerwG 7 C 46.74 - BVerwGE 51, 169 <172> = Buchholz 401.5 § 17a GewStG Nr. 2).
- Nach § 2 Abs. 1 IHKG ist ein örtlicher Bezug zum Kammerbezirk nur im Hinblick auf die in dieser Regelung angesprochenen Geschäftseinrichtungen und Anlagen erforderlich, dagegen nicht für die Gewerbesteuerveranlagung der steuerpflichtigen Personen und Handelsgesellschaften.
Nach § 2 Abs. 1 IHKG ist ein örtlicher Bezug zum Kammerbezirk nur im Hinblick auf die in dieser Regelung angesprochenen Geschäftseinrichtungen und Anlagen erforderlich, dagegen nicht für die Gewerbesteuerveranlagung der steuerpflichtigen Personen und Handelsgesellschaften.
Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich § 2 IHKG und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.
Kann ich § 2 IHKG direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?
Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.
Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.