§ 17 – Inkrafttreten, Außerkrafttreten

KARTKREBS_KARTZYSTV · Verordnung zur Bekämpfung des Kartoffelkrebses und der Kartoffelzystennematoden

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung zur Bekämpfung des Kartoffelkrebses und der Kartoffelnematoden vom 5. Juni 2001 (BGBl. I S. 1006), die durch Artikel 3 § 9 des Gesetzes vom 13. Dezember 2007 (BGBl. I S. 2930) geändert worden ist, außer Kraft.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

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