Zweite Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen
KRWAFFKONTRGDV_2 · 17 Normen
- § 1Antrag auf Erteilung einer Herstellungsgenehmigung
- § 2Antrag auf Erteilung einer Überlassungsgenehmigung
- § 3Antrag auf Erteilung einer Erwerbsgenehmigung
- § 4Antrag auf Erteilung einer Genehmigung zur Beförderung innerhalb des Bundesgebietes
- § 5Antrag auf Erteilung einer Genehmigung zur Beförderung außerhalb des Bundesgebietes
- § 5aAntrag auf Erteilung einer Genehmigung für Auslandsgeschäfte
- § 6Antragsform
- § 7Gleichzeitige Antragstellung
- § 8Dauergenehmigung
- § 9Führung und Inhalt des Kriegswaffenbuches
- § 10Meldung der Kriegswaffenbestände
- § 11Aufbewahrungsfristen
- § 12Nicht ausgenutzte Genehmigungen
- § 13Kennzeichnungspflicht
- § 14Gestellungs-, Anmelde- und Vorführungspflicht
- § 15Inkrafttreten
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