Dritte Durchführungsverordnung des Luftfahrt-Bundesamtes zur Verordnung über Luftfahrtpersonal
LUFTPERSVDV_3_2017 · 20 Normen
- § 1Geltungsbereich
- § 2Gegenstand der Sprachprüfung; Bestehen der Sprachprüfung
- § 3Nachweis von Sprachkenntnissen
- § 4Erstprüfung
- § 5Verlängerungsprüfung
- § 6Sprachprüfer
- § 7Prüfungsprotokoll
- § 8Sprachvermerk nach Erstprüfung; Geltungsdauer
- § 9Sprachvermerk nach Verlängerungsprüfung; Geltungsdauer
- § 10Nachweis von Sprachkenntnissen der Stufe 6
- § 11Nachweis der Erstsprache
- § 12Nachweis eines sprachlichen Studiums
- § 13Anerkennung von Stellen für die Abnahme von Sprachprüfungen
- § 14Prüfstellenhandbuch einer Organisation; anerkannte Organisation
- § 15Standardisierungsgespräch und Handbuch für Einzelprüfer
- § 16Aufsicht über anerkannte Stellen für die Abnahme von Sprachprüfungen
- § 17Pflichten der anerkannten Stelle im Rahmen der Aufsicht
- § 18Standardisierung
- § 19Beschwerde über das Ergebnis einer Sprachprüfung
- § 20Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Dritte Durchführungsverordnung des Luftfahrt-Bundesamtes zur Verordnung über Luftfahrtpersonal ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.