Verordnung zur Durchführung des Landwirtschafts-Altschuldengesetzes
LWALTSCHV · 18 Normen
- § 1Angemessenheit der Vergütungen
- § 2Vorzulegende Unterlagen
- § 3Allgemeine Grundsätze zur Ermittlung des Ablösebetrages
- § 4Ermittlung des Barwertes der zukünftigen Zahlungen aus Gewinn
- § 5Ermittlung des Barwertes der zukünftigen Zahlungen aus der Veräußerung nicht betriebsnotwendigen Vermögens
- § 6Berücksichtigung noch ausstehender Zahlungsverpflichtungen aus der Rangrücktrittsvereinbarung
- § 7Ermittlung des Mindestablösebetrages nach § 7 Abs. 1 Satz 4 des Landwirtschafts-Altschuldengesetzes
- § 8Barwertberechnung
- § 9Verfahrensgrundsätze zur Bestimmung des Ablösebetrages
- § 10Inkrafttreten
- Anlage 1
- Anlage 2
- Anlage 3
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