Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren Auswärtigen Dienst
MADVDV · 39 Normen
- § 1Vorbereitungsdienst für den mittleren Auswärtigen Dienst
- § 2Ziele und Inhalte der Ausbildung
- § 3Einstellungsvoraussetzungen
- § 4Nachteilsausgleich
- § 5Ziele des Auswahlverfahrens, allgemeine Vorschriften
- § 6Zulassung zum Auswahlverfahren
- § 7Teile des Auswahlverfahrens, Festlegungen zum Auswahlverfahren
- § 8Schriftlicher Teil des Auswahlverfahrens
- § 9Zulassung zum mündlichen Teil des Auswahlverfahrens
- § 10Mündlicher Teil des Auswahlverfahrens
- § 11Auswahlkommission
- § 12Ergebnis des Auswahlverfahrens
- § 13Wiederholte Teilnahme am Auswahlverfahren
- § 14Aufbau und Dauer der Ausbildung
- § 15Fachtheoretische Ausbildung
- § 16Einführungslehrgang
- § 17Inlandspraktikum
- § 18Auslandspraktikum
- § 19Berufspraktische Ausbildung
- § 20Vermittlung von Fremdsprachen
- § 21Abschlusslehrgang
- § 22Erholungsurlaub
- § 23Bewertung der Leistungen
- § 24Leistungstests während der fachtheoretischen Ausbildung
- § 25Bewertung während der berufspraktischen Ausbildung
- § 26Laufbahnprüfung
- § 27Prüferinnen und Prüfer für die schriftlichen Sprach- und Fachprüfungen
- § 28Prüfungskommission für die mündlichen Sprach- und Fachprüfungen
- § 29Sprachprüfung
- § 30Fachprüfung
- § 31Ermittlung der Abschlussnote
- § 32Verhinderung, Säumnis, Rücktritt, Verspätung
- § 33Störungen
- § 34Verstöße bei Prüfungen
- § 35Berufsbezeichnung
- § 36Prüfungszeugnis
- § 37Prüfungsakten, Einsichtnahme
- § 38Wiederholung von Prüfungen und Ausbildungsteilen
- § 39Übergangsvorschriften
Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren Auswärtigen Dienst ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.