Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter
NOTSAN-APRV · 33 Normen
- § 1Gliederung der Ausbildung, Gliederung der Ergänzungsausbildung
- § 2Theoretischer und praktischer Unterricht, praktische Ausbildung
- § 3Praxisanleitung; Praxisbegleitung
- § 4Staatliche Prüfung, staatliche Ergänzungsprüfung
- § 5Prüfungsausschuss
- § 6Zulassung zur Prüfung
- § 6aNachteilsausgleich
- § 7Niederschrift
- § 8Benotung von Leistungen in der staatlichen Prüfung
- § 9Bestehen und Wiederholung der staatlichen Prüfung
- § 10Bestehen und Wiederholung der staatlichen Ergänzungsprüfung
- § 11Rücktritt von der Prüfung
- § 12Versäumnisfolgen
- § 13Ordnungsverstöße und Täuschungsversuche
- § 14Prüfungsunterlagen
- § 15Schriftlicher Teil der Prüfung
- § 16Mündlicher Teil der Prüfung
- § 17Praktischer Teil der Prüfung
- § 18Mündlicher Teil der Ergänzungsprüfung
- § 19Praktischer Teil der Ergänzungsprüfung
- § 20Sonderregelungen für Inhaberinnen und Inhaber von Ausbildungsnachweisen aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
- § 21Anpassungsmaßnahmen für Inhaberinnen und Inhaber von Ausbildungsnachweisen aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
- § 22Anerkennungsregelungen für Ausbildungsnachweise aus einem Drittstaat
- § 23Fristen, Bescheide, Durchführungsbestimmungen
- § 24Erlaubnisurkunde
- § 25Übergangsvorschrift
- § 26Inkrafttreten, Außerkrafttreten
- Anlage 1(zu § 1 Absatz 1 Nummer 1)
- Anlage 2(zu § 1 Absatz 1 Nummer 2)
- Anlage 3(zu § 1 Absatz 1 Nummer 3)
- Anlage 4(zu § 1 Absatz 3)
Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.