Anlage 1 – (zu § 1 Absatz 1)

PFLSCHGER_TV · Verordnung über die Prüfung von Pflanzenschutzgeräten

(Fundstelle: BGBl. I 2019, 508)
AntragAntragsteller:
Sachbearbeiter/in: Ort: Datum:
Telefon:
1.Prüfung auf Einhaltung der Anforderungen nach § 16 PflSchG des nachstehend genannten Pflanzenschutzgerätes☐ Dokumentenprüfung☐ Sichtprüfung
2.Prüfung auf JKI-Anerkennung☐ Erneute Anerkennung☐ Übertragung der Anerkennung
3.Prüfung auf Eintragung in die beschreibende Liste nach § 52 PflSchG☐ hinsichtlich Abdriftminderung☐ hinsichtlich Einsparung von Pflanzenschutzmitteln
4.Ich willige ein, dass die Tatsache, dass sich das unten näher bezeichnete Gerät in der Prüfung befindet, öffentlich gemacht werden kann.Hersteller des Gerätes:
Bezeichnung des Gerätes:
Ausführung:
Geräteart:
Gerätebauart:
Vorgesehener Verwendungsbereich:
Beigefügte Unterlagen:
☐ Gebrauchsanleitung (1-fach)
☐ Beschreibung des Gerätetyps
☐ Bildliche Darstellung des Gesamtgerätes
☐ erforderlichenfalls Bestätigung über die unfallschutztechnisch einwandfreie Ausführung des Gerätes
☐ erforderlichenfalls Bestätigung über die Einhaltung der Straßenverkehrszulassungsordnung
☐ erforderlichenfalls Liste der in das Verzeichnis „Verlustmindernde Geräte“ einzutragenden Ausführungen
Der Antragsteller ist über die Geräte verfügungsberechtigt. Er übernimmt mit der Bereitstellung der Geräte im Rahmen der gesetzlichen Haftpflicht die Haftung für all die Schäden, die sich aus der Prüfung und dem An- und Abtransport der Geräte ergeben und die nicht von dem JKI oder deren Beauftragten durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden. Die Prüfungsgrundlagen werden zur Kenntnis genommen. Der Antragsteller willigt ein, dass Dokumente, auch Prüfberichte, auf elektronischem Wege zwischen ihm und dem JKI ausgetauscht werden können. Ihm ist ferner bekannt, dass die Vertraulichkeit während der Prüfung im Prüflabor sowie während der praktischen Einsatzprüfung nicht immer gewährleistet werden kann, wenn Dritte anwesend sein sollten.
Firmenstempel Unterschrift(en)

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Anlage 1 PFLSCHGER_TV und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Anlage 1 PFLSCHGER_TV direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.